Fehlgeburt

Es weht der Wind ein Blatt vom Baum,
von vielen Blättern eines.
Das eine Blatt, man merkt es kaum,
denn eines ist ja keines.
Doch dieses eine Blatt allein,
war Teil von unsrem Leben.
Drum wird uns dieses Blatt allein,
für immer, immer fehlen.
Hermann Hesse

Wenn die Bedingungen für die Entwicklung eines kleinen Menschen nicht hundertprozentig optimal sind, kommt es in ca. 20% aller Schwangerschaften zu frühen Fehlgeburten. Der Begriff „Fehlgeburt“ kommt dabei jedoch nicht von einem Fehler der Natur oder des Frauenkörpers, sondern vom „Fehlen“ des Kindes nach einer kleinen Geburt.

Auch bei einer unglücklich endenden Schwangerschaft dürfen Sie jederzeit eine Hebamme hinzuziehen – egal ob für eine ganz spezielle Information, zum Zuhören oder um Ihre Gedanken zu sortieren. Überstürzte Eile bezüglich wichtiger Entscheidungen ist oft der erste, vollkommen natürliche Reflex um einer solchen Situation zu entfliehen. Doch nehmen Sie sich soviel Zeit und Unterstützung wie Sie brauchen, um Ihren eigenen Weg in dieser schwierigen Zeit zu finden. Aus medizinischer Sicht ist nur in sehr seltenen Fällen Eile geboten. Bei einer Fehlgeburt in der Frühschwangerschaft (vor der 12. Schwangerschaftswoche) kann bei bis zu 80% der Frauen abgewartet und somit ein operativer Eingriff mit allen Folgerisiken für Ihre Gesundheit vermieden werden.

  • Hebammenhilfe wird auch vor, während und nach der Fehlgeburt von den Krankenkassen getragen (Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden, Hilfe bei Fehlgeburt, Wochenbettbetreuung- telefonisch oder persönlich).
  • Inhalte der Betreuung:
  • Orientierungshilfe: Einordnen einer Fehlgeburt als Selbstregulation des Körpers
  • Verständnis und Information über naturgemäßen Ablauf einer Fehlgeburt (Zeit: mind. 10-14 Tage, wie beim normalen Menstruationszyklus,  nach dem Tod (aber: Zeitpunkt nicht sicher feststellbar durch Ultraschall) , bis zu 4-8 Wochen)
  • Information zu Gründen und Möglichkeiten einer Beschleunigung (medikamentös, operativ)
  • Vorbereitung auf eine „kleine Geburt“
  • psychische Unterstützung
  • Betreuung im „kleinen Wochenbett“, Rückbildungsvorgänge
  • Rechtliche Aspekte: Keine Meldepflicht für ein fehlgeborenes Kind (< 24. SSW/ < 500g Geburtsgewicht), aber freiwilliges Melderecht (= freiwillige Eintragung in das Stammbuch) –> Personenstandsgesetz

Weiterführende Informationen:

Sternenkind.Liebe Podcast von Dorothea Subh

Buch: Lothrop, Hannah: Gute Hoffnung, jähes Ende. 2016.